Die Quarantäne zwischen Osmanischem Reich und Habsburgermonarchie im frühen 19. Jahrhundert
von Michael Portmann
Im Balkan-Blog des „Standard“ von Lena Sadovski-Kornprobst über das „Seuchenmanagement im venezianischen Dalmatien“[1] im 16. Jahrhundert sowie an dieser Stelle im Habsburg-Blog von Veronika Hyden-Hanscho zur „Behördenkommunikation in Zeiten der Pandemie“ im 18. Jahrhundert[2] ist die Pandemiebekämpfung aus historischer Sicht bereits aufgegriffen worden. Infektionskrankheiten und Pandemien sind untrennbar mit der Geschichte der Menschheit verbunden. Die mehrtägige Isolation von potentiell ansteckenden Menschen und Gütern wird in Europa seit dem späten 14. Jahrhundert mit Erfolg und unter Inkaufnahme der damit verbundenen Kollateralschäden praktiziert. Bekanntlich beschreibt der Begriff „Quarantäne“ die damals als notwendig erachtete zeitliche Dauer der Absonderung, nämlich die biblischen 40 Tage bzw. möglicherweise die von Hippokrates propagierten 40 Tage bis zum Abklingen einer Krankheit (italienisch „quarantina di giorni“).
Selbstverständlich waren Schutz- bzw. Heilmaßnahmen gegen ansteckende Krankheiten auch im Osmanischen Reich allseits bekannt – so dürften die ersten Impfungen (eigentlich: Variolation) gegen Pocken in Istanbul bereits um 1700 durchgeführt und von Lady Mary Wortley Montagu in England beworben worden sein. Hier fand der Wissenstransfer vom Orient Richtung Okzident statt. Anders jedoch als europäische Seemächte wie etwa Ragusa, Venedig, Genua, Frankreich, England und die Niederlande kannte man im Osmanischen Reich bis in die 1830er Jahre keine systematisch und staatlich angeordnete Quarantäne.[3] Dabei spielten wohl auch religiöse Motive eine Rolle, da im Islam fatalistische Weltbetrachtungen stark verankert sind. Entlang der langen Grenze zwischen der Habsburgermonarchie und dem Osmanischen Reich existierte daher lediglich auf österreichischer Seite ab dem frühen 18. Jahrhundert ein mehr oder weniger striktes Quarantäne-Regime (Contumaz) zur Abwehr der („orientalischen“) Pest. Innerhalb dieses so genannten Cordon sanitaire mussten alle aus dem Osmanischen Reich übertretenden Personen eine bestimmte Zeit – meist zwischen 21 und 84 Tage – in einer der so genannten Contumazstationen verbringen.[4]
Anlass für meinen Beitrag sind zwei osmanische Quellen aus dem frühen 19. Jahrhundert, in denen es unter anderem um die Bekämpfung von Seuchen und damit im Zusammenhang stehende Isolationsmaßnahmen geht.[5] Daraus lassen sich einige interessante Erkenntnisse über das damalige Verständnis in Bezug auf die Eindämmung von Seuchen und Pandemien gewinnen.
Das erste Dokument stammt aus dem Jahr 1818.[6] Verfasst wurde es von einem gewissen Recip Efendi, dem Schreiber des Chefstewards/Leutnants (osmanisch: kethüda) in Belgrad. Die spätere Hauptstadt des Fürstentums Serbien gehörte damals noch zum Osmanischen Reich und grenzte direkt an die Habsburgermonarchie: Vom österreichischen Semlin (dem heute zu Belgrad gehörenden Zemun) aus lag Belgrad sozusagen in Sichtweite. Im Mittelpunkt des Berichts von Recip Efendi steht der drei Jahre zuvor zum „serbischen knez“[7] ernannte Miloš Obrenović und sein Verhältnis zu osmanischen (d.h. in diesem Fall muslimischen) Würdenträgern und Behörden. Abschließend erwähnt der Schreiber eher beiläufig, dass Österreich in Semlin „früher eine Politik genannt Quarantäne“ betrieben habe. Dies bedeutete, dass Personen aus dem gegenüberliegenden, osmanischen Belgrad kommend für zehn Tage in der habsburgischen Grenzstadt bleiben mussten, bevor sie weiterreisen durften. Auf Nachfrage des Schreibers beim österreichischen Übersetzer gab letzterer an, dass man die Quarantänebestimmungen mittlerweile aufgehoben habe, da dies in Semlin aus medizinischer Sicht nicht mehr geboten sei und man damit den Handel forcieren wolle. An der Grenze zu Bosnien jedoch bestünde weiterhin die Pflicht zur Quarantäne.

Das zweite Dokument ist im Jahre 1825 entstanden und stammt aus der Feder von Abdurrahman Pasha, dem osmanischen Befehlshaber in Belgrad.[8] Dieser erfuhr von seinen Spionen, dass Österreich vor kurzem die Isolationspflicht entlang der Grenzlinie von Zemun über Pantschowa/Pančevo bis hinunter nach Ada Kaleh aufgehoben habe. Früher hätten alle Personen aus dem Osmanischen Reich zehn Tage in so genannten „beaufsichtigen Städten“ (den weiter oben erwähnten Contumaz-Stationen) verbleiben müssen, bevor sie ins Landesinnere ziehen konnten. Aufschlussreich ist, dass sich Abdurrahman Pascha offenbar nicht erklären konnte, weshalb die Menschen dort festgehalten wurden („We do not understand why such practices have been introduced.“[9]) Aus beiden Dokumenten geht hervor, dass osmanische Behörden auch noch in den 1820er Jahren mit der Praxis der Quarantäne nicht vertraut waren. Dies ist angesichts der lange Zeit vorherrschenden Isolationsmaßnahmen auf österreichischer Seite umso erstaunlicher. Offenbar dürfte im sanitätspolitischen Bereich die Kommunikation zwischen osmanischen und österreichischen Stellen auf lokaler Ebene nicht funktioniert haben.

Fairerweise muss man hier anführen, dass es auch heute noch schwierig bis unmöglich scheint, ein (nationale und regionale) Grenzen überwindendes, einheitliches und stringentes Pandemiemanagement zu betreiben. Ungeachtet enormer Fortschritte in der Medizin hat die Corona-Pandemie der Jahre 2020 bis 2022 deutlich vor Augen geführt, dass physische Absonderung und Isolation – mangels Alternativen – mitunter zu den effizientesten Mitteln bei der Seuchenbekämpfung gehören. Je nach epidemiologischer Gefahrenlage haben schon die Wiener Obrigkeiten im 19. Jahrhundert die Maßnahmen den vor Ort herrschenden Begebenheiten angepasst; eine Vorgehensweise, die zumal in föderalistisch organisierten Staaten im Zuge der aktuellen Pandemie – allerdings mit sonderbar anmutenden Auswüchsen – ebenfalls zum Tragen kam und kommt. Und damals wie heute haben derartige Maßnahmen den Handel lahmgelegt oder zumindest erschwert. Stets geht es daher beim behördlichen Pandemiemanagement um das komplexe Abwägen zwischen gesundheitlichem Nutzen bzw. medizinischer Notwendigkeit und dem wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Schaden von Freiheitseinschränkungen welcher Art auch immer. Daran hat sich bis heute wenig geändert.
Das Osmanische Reich sollte schließlich erst unter Sultan Mahmud II (r. 1808-1839) im Jahr 1838 im Zuge der zunehmenden „Europäisierung“ in den Bereichen Militär, Verwaltung, Justiz und Steuer auch ein Quarantäneregime nach „westlichem“ Vorbild einführen. Angeblich soll die Empfehlung dazu unter anderen auch vom österreichischen Arzt Anton Lago ausgesprochen worden sein.[10]
Michael Portmann ist Senior Research Associate am Forschungsbereich Geschichte der Habsburgermonarchie und war 2015-2019 Leiter des FWF-Projektes „Between Sultan and Emperor. Imperial Legacies, Loyalties and Governance in Ottoman-Habsburg Borderlands, 1800-1900.“
[1] https://www.derstandard.at/story/2000132038571/seuchen-management-im-venezianischen-dalmatien, zuletzt abgerufen am 15.02.2022.
[2] https://habsmon.hypotheses.org/591, zuletzt abgerufen am 15.02.2022.
[3] Birsen Bulmuş (Hg.), Plague, Quarantine, and Geopolitics in the Ottoman Empireç Edinburgh 2012, S. 4.
[4] Lesenswert dazu der Beitrag von Adelheid Wölf vom 6. Mai 2020 im „Standard“: https://www.derstandard.at/story/2000117298437/von-von-zaertlichen-umarmungen-kann-hier-demnach-keine-rede-sein, zuletzt abgerufen am 15.02.2022.
[5] Beide Dokumente wurden von Yasir Yilmaz (IHB, Wien) im Zuge des von mir geleiteten FWF-Projektes „Between Sultan an Emperor“ aus dem Osmanischen ins Englische übertragen. Für allfällige Fehler in den Übersetzungen übernehme ich die wissenschaftliche Verantwortung.
[6] BOA, HAT 1130 45046 C, Datum auf dem Originaldokument: 17 07 1233.
[7] Als „knez“ bezeichnete man in diese Region die christlichen Dorfanführer.
[8] BOA, HAT 00955 40963B 00001, Datum auf dem Originaldokument: 01 12 1241.
[9] BOA, HAT 00955 40963B 00001, Datum auf dem Originaldokument: 01 12 1241.
[10] Birsen Bulmuş (Hg.), Plague, Quarantine, and Geopolitics in the Ottoman Empireç Edinburgh 2012, S. 97.