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Konfessionswechsel im Osmanischen Reich und europäische Großmachtpolitik: Wie Geschichten zu Geschichte werden

Von Michael Portmann


Am 18. Februar 1856 versprach der Sultan des Osmanischen Reiches, Abdülmecid I., in einem Hatt-ı Hümayun (Islahat Fermani) den Untertanen seines Reiches ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit Gleichberechtigung in allen möglichen Lebensbereichen.[1]Unter anderem hieß es in diesem auf Druck der europäischen Großmächte (Großbritannien, Frankreich, Habsburgermonarchie) zu Stande gekommenen Reformedikt, dass niemand zum Religionswechsel gezwungen werden darf (§5). Ohne Zweifel gehörte die Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit damals zu den bedeutendsten und sichtbarsten Abgrenzungsmerkmalen in den osmanischen (und europäischen) Gesellschaften. Dies galt insbesondere auch auf dem Balkan, wo in zahlreichen Ortschaften Muslime, Christen und Juden eher neben- denn miteinander lebten. 

Mostar in der damals noch osmanischen Herzegowina war eine jener multireligiösen bzw. multikonfessionellen Städte. Auf der 1993 im Zuge der Jugoslawienkriege zerstörten „Alten Brücke“ (stari most) – das namensgebende Wahrzeichen des Ortes – sind sich jahrhundertelang Muslime, Christen und Juden begegnet. Wirtschaftliche und persönliche Kontakte über die Konfessions- bzw. Religionsgrenzen hinweg waren an der Tagesordnung; geheiratet wurde jedoch in aller Regel innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft. Und wenn die Liebe doch stärker als die Religion war, musste einer der künftigen Eheleute konvertieren. Konfessionswechsel waren in der Neuzeit daher üblich, und zwar in alle Richtungen, wobei auf dem Balkan der (erzwungene) Wechsel vom Christentum zum Islam aus verschiedenen Gründen (Steuern, Militär, Eintritt in die staatliche Administration) weitaus häufiger war als umgekehrt.[2] Neben den genannten Gründen konnte es auch vorkommen, dass Christinnen zum Islam übertraten, um eine Scheidung gegen den Willen des Ehemannes durchzusetzen.

Die “Alte Brücke” in Mostar

Wenige Monate vor der Verkündung des eingangs erwähnten Reformedikts – im April 1855 – ehelichte ein „ungarischer Mann“ ein Mädchen aus Mostar, das „noch nicht die Pubertät erreicht“[3]hatte und dem Rum Millet, d.h. in diesem Falle mit hoher Wahrscheinlichkeit der serbisch-orthodoxen Konfession, angehörte.[4]Der Ehegatte in spe war seinerseits Muslim, dürfte aber kurz vor der Heirat zum katholischen Glauben übergetreten sein. Dies war für Muslime insofern möglich, als im Islam anders als beispielweise in der katholischen Kirche keine eingetragene Mitgliedschaft existiert. Aus der Quelle geht nicht hervor, weshalb sich der ungarische Herr zur Trauung veranlasst sah. Sicher ist nur, dass er zu diesem Zwecke die künftige Braut kurzerhand entführte und sie in die Residenz von Rafael Barišić[5]brachte, dem ersten Apostolischen Vikar der Herzegowina. Der höchste katholische Vertreter in der Herzegowina taufte das Mädchen unverzüglich und gab dem ungleichen Paar anschließend seinen Ehesegen.  

Dieser Akt des Bischofs löste in der Folge eine diplomatisch-politische Krise im Osmanischen Reich aus, an deren Beilegung folgende hochranginge Persönlichkeiten bzw. Institutionen beteiligt waren: der stellvertretende Konsul Frankreichs in Sarajevo, der Generalkonsul der Habsburgermonarchie in Sarajevo, Dimitrije Atanacković[6], der serbisch-orthodoxe Bischof der Herzegowina in Mostar, Grigoriji, der osmanische Gouverneur der Herzegowina, Edhem Pasha, osmanisches Militär in Mostar, die Große Provinzratsversammlung/der Große Rat (meclis-i kebir) in Sarajevo, der osmanische Gouverneur von Bosnien, Mehmed Hursid Pasha, der serbisch-orthodoxe Metropolit von Dabar-Bosnien Prokopije und nicht näher genannte Autoritäten in Istanbul.

Bischof Rafael Barišić

Bis zu einer endgültigen Entscheidung hätte das Mädchen auf Wunsch der beiden Konsuln beim serbisch-orthodoxen Metropoliten Unterschlupf finden sollen. Zuvor war es nämlich wegen dieser Sache zu handfesten Auseinandersetzungen zwischen Orthodoxen und Katholiken in der Stadt gekommen. Die Zusammenstöße konnten erst unter Zuhilfenahme osmanischer Soldaten beigelegt werden. Da sich der Metropolit jedoch weigerte, die Braut bei sich aufzunehmen, brachte man das Mädchen in das Haus eines serbisch-orthodoxen Kaufmanns. Nach längerem Hin und Her auf politisch-diplomatischer Ebene befragte schließlich der osmanische Gouverneur höchstpersönlich das minderjährige Mädchen – vor dem Großen Rat in Sarajevo und in Anwesenheit katholischer und serbisch-orthodoxer Geistlicher. Bei dieser Gelegenheit gab sie an, getäuscht worden zu sein: Weder wolle sie ihren Glauben wechseln noch den ungarischen Herrn als ihren Ehemann akzeptieren. Diese mutige Aussage führte umgehend zu einem Streit zwischen dem serbisch-orthodoxen Metropoliten und dem katholischen Vertreter in Bezug auf die Gültigkeit der Heirat. Ersterer trat für eine Annullierung der Ehe ein, Zweiterer hielt dies für nicht möglich, da die Ehe nach den geltenden katholischen Regeln geschlossen worden sei. Nicht überraschend konnte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Und da der Große Rat der Ansicht war, in dieser Angelegenheit nicht zuständig zu sein, erbat man eine Entscheidung aus Istanbul. Dort waren zu dieser Zeit bereits jene Verhandlungen mit Vertretern der europäischen Großmächte im Gange, die zur Verkündung des Reformedikts im Februar 1856 führen sollten. Wohl auch im Wissen darüber, dass in naher Zukunft die Untertanen des Osmanischen Reiches nicht mehr zum Religions- bzw. Konfessionswechsel gezwungen werden dürfen, wurde der Wille des Mädchens respektiert und dies den Beteiligten zur Kenntnis gebracht. 

Nicht nur diese Entscheidung überrascht. Ebenso bemerkenswert ist der Umstand, dass sich die beiden katholischen Repräsentanten – der französische und der österreichische Konsul in Sarajevo – einig waren, wer für diese leidige Affäre verantwortlich war: nämlich der katholische Bischof Barišić in Mostar. Dieser hätte ein minderjähriges Mädchen weder zum Konfessionswechsel drängen noch verehelichen dürfen. Konsequenterweise waren die Diplomaten der Ansicht, dass künftig nicht nur die Zwangskonvertierung vom Christentum zum Islam (und umgekehrt) nicht gestattet sein sollte, sondern auch der erzwungene Wechsel der Konfession bzw. der Denomination, d.h. der Wechsel innerhalb einer Religionsgemeinschaft. Die Hohe Pforte sollte über diesen Wunsch der Habsburgermonarchie und Frankreichs informiert werden. Die Machtfülle europäischer Konsulate im Osmanischen Reich hatte Mitte des 19. Jahrhunderts ein Ausmaß erreicht, das die Souveränität des Sultans stark einschränkte.[7]

An diesem Beispiel lässt sich nicht zuletzt illustrieren, wie Geschichten zu Geschichte werden könne. Oder anders: wie Entscheidungen auf höchster politischer Ebene in das Alltagsleben der Untertanen einwirken, aber auch wie lokale Ereignisse mitunter den Gang der großen Politik mitzubestimmen vermögen. Diesen mannigfaltigen Wechselwirkungen auf die Spur zu kommen, gehört zum Faszinosum Geschichte. 


[1]Siehe zeitgenössisch aus deutscher Perspektive zur Entstehungsgeschichte dieser „türkischen Magna Charta“: F. Eichmann, Die Reformen des Osmanischen Reiches. Mit besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Christen des Orients zur türkischen Herrschaft. Berlin 1858 (Reproduktion 2006), 204-360. Eine französische Übersetzung des Hatt-i Hümayun von 1856 befindet sich auf den Seiten 353-360. 

[2]Dazu: Tijana Krstić, Contested Conversions to Islam. Narratives of Religious Change in the Early Modern Ottoman Empire. Stanford 2011; Selim Deringil, ‘There Is No Compulsion in Religion’: On Conversion and Apostasy in the Late Ottoman Empire. In: Comparative Studies in Society and History, Vol. 42, No. 3 (July 2000), 547-575; Selim Deringil, Conversion and Apostasy in the Late Ottoman Empire. Cambridge 2012. 

[3]Aufgrund dieser vagen Formulierung lässt sich das Alter des Mädchens zwischen 9 und 14 Jahre eingrenzen. Selim Deringil, Conversion and Apostasy in the Late Ottoman Empire. Cambridge 2012, 55-57.

[4]Bei der hier ausgewerteten Quelle handelt es sich um den Bericht des stellvertretenden Konsuls Frankreichs in Sarajevo. Das Dokument wurde zur damaligen Zeit aus dem Französischen ins Osmanische übersetzt und befindet sich im Osmanischen Staatsarchiv (BOA) in Istanbul.  Siehe: BOA, ΗR.MKT. 105 93 004 001: „About change of religion and an intercommunal marriage“; übersetzt aus dem Osmanischen ins Englische von Anna Vakali. 

[5]Das Apostolische Vikariat mit Rafael Barišić an der Spitze wurde im Jahr 1846 mit der Unterstützung des osmanischen Wesirs der Herzegowina, Ali Pasha Rizvanbegović, gegründet. 

[6]Der im Jahre 1793 im habsburgischen Sremski Karlovci (dt. Karlowitz) in der heutigen Vojvodina geborene Atanacković ist einer der Protagonisten in Ivo Andrićs Roman „Omer-Paša Latas“.  

[7]Barbara Haider-Wilson, Tanzimat revisited: Über den Einfluss des Verhältnisses von Orient und Okzident auf die völkerrechtliche Stellung des Osmanischen Reiches im 19. Jahrhundert. In: Barbara Haider-Wilson / Maximilian Graf (Hg.), Orient & Okzident. Begegnungen und Wahrnehmungen aus fünf Jahrhunderten. Wien 2016, S. 405-447, hier S. 421-425.


Michael Portmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich Geschichte der Habsburgermonarchie am Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB) der ÖAW.


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Michael Portmann (30. September 2021). Konfessionswechsel im Osmanischen Reich und europäische Großmachtpolitik: Wie Geschichten zu Geschichte werden. Die Habsburgermonarchie. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pew1


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Eine Antwort

  1. Lieber Herr Portmann,

    diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.

    Viele Grüße

    Ulrike Stockhausen (Community Management)

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