Behördenkommunikation in Zeiten der Epidemie
von Veronika Hyden-Hanscho
Quarantäne, Einreisebeschränkungen, Absperrung ganzer Orte – vieles, was unsere derzeitige pandemische Krise kennzeichnet, bestimmte bereits in der Frühen Neuzeit den Alltag; ohne Hoffnung auf wirksame Medikamente oder eine Impfung.
Wir befinden uns auf einer der größten südböhmischen adeligen Grundherrschaften, Krumau (Český Krumlov), in nächster Nähe zu Oberösterreich und Bayern. Immer wieder brachen dort — wie überall in der Habsburgermonarchie — epidemische Krankheiten aus, meist Typhus und Fleckfieber, selten auch die Pest. Für die Jahre 1715, 1727, 1738-1740 und 1772 haben sich im staatlichen Gebietsarchiv Třeboň Akten der grundherrschaftlichen Verwaltung für die zunächst Eggenbergische, dann Schwarzenbergische Grundherrschaft Krumau erhalten, die sowohl in den Maßnahmenkatalog der unterschiedlichen Behörden als auch in Problemfelder frühneuzeitlicher Behördenkommunikation Einsicht geben.[i] Diese Akten sind nicht nur mikrohistorisch interessant. Die Herrschaftsausübung eines Grundherrn und die Behördenabläufe ebenso wie die religiösen und medizinischen Grundlagen in Krumau unterschieden sich im Hinblick auf die Epidemiebekämpfung nicht wesentlich von jenen auf zahlreichen anderen Grundherrschaften im gesamten Raum der Habsburgermonarchie.
Der Maßnahmenkatalog im Fall des Ausbruchs einer epidemischen Krankheit spiegelt den damaligen Glaubens- und Wissensstand und die praktischen Möglichkeiten der Epidemiebekämpfung im 18. Jahrhundert wider. Bei der Bekämpfung der Krankheiten verließ man sich einerseits auf praktische Maßnahmen wie die Quarantäne (40 Tage), Grenzschließungen, das Ausstellen von Gesundheitspässen, die Einschränkung des Personen- und Warenverkehrs, strikte Abstandsregeln bei Behördengängen, die komplette Sperrung einzelner Dörfer und die Absonderung und Behandlung der Kranken in eigenen Häusern oder Hütten. Andererseits setzte man auf religiös motivierte Handlungen und Hausmittel. Da die Ursache solcher Krankheiten in den Sünden der Menschen gesucht wurde, sollte die Geistlichkeit die Menschen zu Buße, Ablass und Gebet anhalten. Räuchern, das Verbrennen von Kleidung und Bettzeug und spezielle Hausmittel rundeten den Maßnahmenkatalog ab. Begräbnisse durften nur weit außerhalb von Wohnorten und besonders tief im Erdreich vorgenommen werden. Davon und vom Einkalken der Leichname erhoffte man sich, die Ansteckungsgefahr zu senken.
Als Grundlage dieser Maßnahmen kann die gedruckte „Infections-Ordnung für die arme nothleytende Gemainde auff dem Land“ des Grafen Helmhardt Christoph von Weissenwolf aus dem Jahr 1679 gelten, die den Krumauer Verwaltungsakten beigelegt ist und in der Habsburgermonarchie kursierte (Abb. 1, 2).[ii] Dieser, einige Seiten umfassende, gedruckte Leitfaden beschreibt in kurzen Paragraphen, was man zur Vermeidung einer Ansteckung unterlassen sollte, wie mit Infizierten umzugehen und wie nach dem Tod mit Kleidern und Behausungen zu verfahren sei. Damit wurden zwar einfachste Grundzüge der Hygiene und des Abstandhaltens unter der Beamtenschaft und der lesenden Bevölkerung verbreitet. Er enthielt aber auch der vorherrschenden Hausväterliteratur entsprechend zahlreiche Ratschläge, Ansichten und Rezepte, die in vielem eine religiöse Argumentation zu Grunde legte und Rezepturen verbreitete, die entweder völlig wirkungslos oder sogar schädlich waren. In diese Kategorie ist beispielsweise auch eine Rezeptur der Fürstin Maria Ernestina von Eggenberg (1649–1719) an ihre Untertanen einzuordnen, wonach diese zur Vorbeugung jeden Morgen ein paar Löffel des eigenen Urins zu sich nehmen und einige Wacholderbeeren zerkauen sollten.
Es stellt sich nun die Frage, wie die Maßnahmen kommuniziert und vor Ort umgesetzt wurden. Dabei kann man zwei Ebenen unterscheiden: zum einen die des Landes- und Grundherrn über Verordnungen und zum anderen die konkrete Arbeit der grundherrschaftlichen Beamten vor Ort und ihre Akten.
Die höchste Instanz war der Landesherr, in diesem Fall Kaiser Karl VI. (1685–1740) und seine Tochter Maria Theresia (1717–1780) als König bzw. Königin von Böhmen. Die landesfürstliche Zentralverwaltung trat mit Ausnahme der Verhängung der Quarantäne praktisch nicht in Erscheinung. Ausschlaggebend für die örtliche Umsetzung von Maßnahmen waren die Verordnungen des adeligen Grundherrn, später auch die Anweisungen der königlichen Kreisämter. Fürstin Maria Ernestina von Eggenberg (Abb. 3) legte mit ihrer Verordnung 1713 die Grundlage für zahlreiche spätere Instruktionen in Krumau.[iii] Ein Charakteristikum der grundherrschaftlichen Kommunikation war die Einbettung der Epidemie in das Herrschaftsverständnis des 18. Jahrhunderts. Die ersten Absätze beschäftigten sich stets mit der religiösen Ursache, der Sünde und ihrer Bekämpfung, der Buße und dem Gebet. Damit berief sie sich sowohl auf tatsächliche Glaubensgrundsätze der Menschen als auch auf die Grundfeste frühneuzeitlicher Herrschaft. „Wir von Gottes Gnaden…“ lautete die einleitende Formel (Invocatio) einer fürstlichen Verordnung. (Abb. 4) Ein weiteres Charakteristikum grundherrschaftlicher Kommunikation stellte die paternalistische Sorge des Grundherrn um seine Untertanen dar. Darunter fielen Maßnahmen wie die Extraauslieferung von Getreide an die Bevölkerung, das Aussenden von Ärzten, Chirurgen, Apothekern und Rezepten bzw. die Anweisung, den fachlichen Austausch dieser Personen zu verbessern und ihre Bezahlung zu regeln.
Andererseits spiegelte die Kommunikation des Grundherrn und seiner obersten Beamten die soziale Hierarchie der ständischen Gesellschaft wider. Die grundherrschaftlichen Schlösser, meist Wohnsitz oder Sitz der grundherrschaftlichen Verwaltung, sollten überhaupt geschlossen werden und eine provisorische Anlaufstelle in einem Haus oder Hütte in der Nähe des Schlosses für den unbedingt notwendigen Verwaltungsapparat und für die Bevölkerung unter strikten Abstandsregeln eingerichtet werden. Grenzschließungen und Straßensperren richteten großen wirtschaftlichen Schaden an. Auch in diesem Bereich zeigt die Argumentation, dass in erster Linie nicht der einzelne Untertan und seine wirtschaftliche Absicherung, sondern die Grundherrschaft als Wirtschaftsapparat für die grundherrschaftlichen Einnahmen im Vordergrund stand. In Zeiten des Verbots der Einreise und der gesellschaftlichen Zusammenkünfte blieben beispielsweise grundherrschaftliche Einnahmen aus dem Bierausschank oder Zolleinnahmen für den Kaiser aus.
Neben den Verordnungen gibt es auch Akten, die die Umsetzung der praktischen Maßnahmen durch grundherrschaftliche Beamte vor Ort und ihre Problemfelder dokumentieren. Bereits 1713 kam die grundherrschaftliche Verwaltung zur bestürzenden Erkenntnis, dass die Separation von Infizierten und die Sperrung von Dörfern zu spät eingeleitet wurde, wodurch die Krankheit nun nur durch die strengste, sorgfältigste und unbarmherzigste Umsetzung aller Maßnahmen eingedämmt werden könne. Einige grundlegende Problemfelder, wie die fehlende Wirksamkeit der Medikamente, schienen den grundherrschaftlichen Beamten vor Ort zweifellos bewusst gewesen zu sein. So auch die Tatsache, dass gerade der Kirchgang, in dem der Pfarrer seine religiösen Empfehlungen zur Epidemiebekämpfung, nämlich Buße und Gebet, verlautbaren sollte, einen besonderen Ansteckungsherd darstellte, da hier viele Menschen auf engstem Raum zusammenkamen.
Die Akten von königlichen Kreisbeamten und grundherrschaftlichen Hauptmännern zeigen, dass neben der religiös-paternalistischen Kommunikationsebene eine Sachkommunikation bestand, die mit der Zeit quantitativ und qualitativ zunahm. Dabei traten vor allem Informationsdefizite hervor. Oft konnten die zuständigen grundherrschaftlichen Beamten die Krankheit nicht eindeutig bestimmen. Auch die Zahl der Infizierten war schwierig zu eruieren. Wurden 1715 noch grobe Schätzungen anhand der Aussagen von Pfarrern nach Begräbnissen gewonnen, so konnten 1772 erstmals durch Konskriptionstabellen einfachste Übersterblichkeitsberechnungen erstellt werden. Allein in Wittingau starben 1772 zweieinhalb Mal so viele Menschen an epidemischen Krankheiten wie in anderen Jahren. Damit begann das vormoderne Verwalten von Epidemieopfern. Diese hohe Seuchensterblichkeit ging einher mit hohen Kindersterblichkeitsraten über 50% und Menschenverluste durch Kriege und andere widrige Umstände. Der Tod war eine Grunderfahrung, der das Leben der Menschen in der frühen Neuzeit viel stärker prägte als dies heute der Fall ist.
Probleme bei der Epidemiebekämpfung ergaben sich für grundherrschaftliche Beamte vor Ort dann, wenn etwa keine Informationen von abgelegenen Behausungen vorlagen, wenn für Untertanen anderer Herrschaften im Waren- und Personenverkehr andere Regeln galten und somit die eigenen Untertanen benachteiligt gewesen wären oder wenn aufgrund einer Straßensperre ganze Dörfer von der Getreidezufuhr abgeschnitten waren. Aus diesen Problemen ergaben sich insbesondere Rückfragen an das zuständige Kreisamt nach dem weiteren Verfahren. Ein wiederkehrendes Thema in dieser Behördenkommunikation war die konkrete Sperrung und Überwachung der Grenze zu Bayern durch hinzugezogene „Invaliden“-Soldaten (Soldaten, die aufgrund von Invalidität aus dem regulären Dienst ausgeschieden waren). Auch hier ging die Behördenkommunikation auf die sozialen Unterschiede einer ständischen Gesellschaft ein, indem stets betont wurde, dass alle Personen ungeachtet ihres Standes an der Grenze abzuweisen wären. Bayerische Gesundheitspässe wurden nicht akzeptiert, ein Freitesten wurde schon damals kritisch gesehen.
Viele Probleme der praktischen Epidemiebekämpfung sind nach wie vor aktuell. Verändert hingegen hat sich der argumentative Überbau in der Kommunikation von der oberen Verwaltung hin zum einzelnen Bürger und der Zugang zu Information. An die Stelle von Gott als oberstem Heilsbringer und der Sünde als Auslöserin traten wissenschaftliche Erkenntnisse der Medizin und Naturwissenschaften. Eine komplexe Welt fordert komplexe Antworten. Diese jedem einzelnen verständlich zu machen, ist eine Herausforderung, die Beamte der frühen Neuzeit in einer ständischen Gesellschaft nicht kannten. Der Wunsch nach einfachen Antworten muss adäquat bedient werden, wenn diese nicht in alternativen Erklärungsmustern gefunden werden sollen.
[i] Státní oblastní archiv v Třeboni, oddeleni Český Krumlov, Schwarzenbergische Zentralkanzlei Hluboka nad Vltavou und Oberamt Český Krumlov.
[ii] Kaiser und Höfe. Personendatenbank der Höflinge der österreichischen Habsburger, hrsg. von Mark Hengerer und Gerhard Schön, http://kaiserhof.geschichte.lmu.de/10166.
[iii] Jitka Radimská: Les livres et les lectures d’une princesse au XVIIe siècle. Marie Ernestine d’Eggenberg et sa bibliothèque en Bohême. Paris: Champion 2020.
Veronika Hyden-Hanscho ist Mitarbeiterin am Forschungsbereich Geschichte der Habsburgermonarchie und zugleich Elise-Richter-Stipendiatin des FWF im Projekt “Income, Management and Economic Thinking”. Sie war von 2013 bis 2017 Mitarbeiterin des Forschungsprojekts „Das Haus Arenberg und die Habsburgermonarchie“.
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Michael Portmann (15. Februar 2021). Behördenkommunikation in Zeiten der Epidemie. Die Habsburgermonarchie. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pevx
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[…] https://habsmon.hypotheses.org/591, zuletzt abgerufen am […]