Eine Landtagsszene aus dem 18. Jahrhundert
von Petr MAŤA
Die Frühe Neuzeit war nicht nur ein Zeitalter der Monarchien und Dynastien, sondern auch eines der ständischen Versammlungen. Historiker neigten lange dazu, frühmoderne Stände einerseits und Monarchen andererseits im unversöhnlichen Gegensatz zueinander zu betrachten. Dafür gibt es gute Gründe. Es gibt aber ebenfalls gute Gründe dafür, die Symbiose von Dynastien und Ständen zu untersuchen. Auch manche europäische Fürstenstaaten, zumal im Falle von zusammengesetzten Monarchien, waren zutiefst von verschiedenen Formen ständischer Partizipation geprägt. Die Habsburgermonarchie, deren einzelne territoriale Komponenten allesamt ständische Verfassungen und Repräsentativversammlungen bis 1848 besaßen, gilt dafür als besonders gutes Beispiel.
Im Gegensatz zur älteren Forschung werden frühmoderne Ständeversammlungen heutzutage nicht mehr ausschließlich als Foren des Widerstands und Keimzellen des modernen Parlamentarismus verstanden. Ebenso wenig wird ihre Rolle einzig an diesen Maßstäben gemessen. Vielmehr wird ihre Leistung in anderen Bereichen gewürdigt: nämlich als kaum ersetzbare Scharnierstellen zwischen verschiedenen Ebenen der im Entstehen begriffenen Staatsverwaltung, als Stabilisierungsfaktoren der ständischen Gesellschaft, als Instrumente des Interessenausgleichs zwischen regionalen Herrschafts- und Machtträgern, als Verwalter der Staatsschuld und als Vehikel der Herrschaftslegitimation.
Bei all dem sind ständische Versammlungen der Frühen Neuzeit nicht einfach greifbar. Sie bestanden in konkreter Zeit und konkretem Raum, ohne geschriebene Geschäftsordnung, im für das Verfahren konstitutiven aber meistens nur gewohnheitsrechtlich fixierten Zeremoniell. Sie traten in Räumlichkeiten zusammen, die entweder nicht mehr existieren oder in der Zwischenzeit gravierende Umgestaltungen erfahren haben. Die hinterlassenen Quellen in Form von Beschlüssen und Sitzungsprotokollen geben über ihre Gestalt und ihren Ablauf günstigstenfalls eine annähernde Vorstellung.
Das Bild frühmoderner Ständeversammlungen wird daher zumeist durch Rückprojizierung von Vorstellungen und Maßstäben der modernen parlamentarischen Kultur verzerrt. Vielfach werden ständische Landtage der Vormoderne als deutlich größere Versammlungen imaginiert, als sie es tatsächlich waren. Mitunter sind auch großflächige, akustisch wenig geeignete und oft nicht einmal beheizbare Säle irrtümlich als vormalige Sitzungsräume identifiziert worden. Wer nach einem Korrektiv sucht, ist gut beraten, sich die Verhandlungen im britischen Parlament anzuschauen, wo dank einer einmaligen historischen Kontinuität zahlreiche Residuen des frühmodernen politischen Verfahrens in Sitz- und Geschäftsordnung, Verhaltensformen, Symbolik sowie Rhetorik tradiert sind.
Bildliche Darstellungen frühmoderner Repräsentativversammlungen sind selten; abgesehen von jenen wenigen, die – wie der Reichstag im Alten Reich oder der polnische Sejm – die imaginäre erste Liga spielten und mediale Aufmerksamkeit auf sich zogen. Von politisch weniger exponierten Provinzialversammlungen sind bestenfalls schematische Grundrisse der Sitzordnung überliefert. Aus der gesamten Habsburgermonarchie ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nur eine, zudem nur wenig bekannte, Darstellung einer Landtagssitzung erhalten. Entgegen der Erwartungen veranschaulicht sie nicht etwa den ungarischen Landtag – zweifelsohne die größte und im Hinblick auf seine politische Rolle wohl auch bedeutendste Repräsentativversammlung des habsburgischen Länderkomplexes –, sondern den Landtag im Herzogtum Steiermark. Angefertigt wurde das Bild im Auftrag der steirischen Stände vom Augsburger Kupferstecher Johann Heinrich Störcklin nach der bis heute im Steiermärkischen Landesarchiv erhaltenen Grissaile-Ölskizze des Barockmalers Franz Ignaz Flurer.
Mit Hilfe zusammenhängender Akten lässt sich der Herstellungsprozess des handwerklich durchschnittlichen aber inhaltlich einzigartigen Kupferstichs mit seltener Klarheit rekonstruieren. Die Szene entstand als Teil einer Serie von Kupferstichen, mit denen die steirischen Stände die 1728 in Graz an Kaiser Karl VI. geleistete Erbhuldigung nachträglich verewigen wollten. Die ursprüngliche Absicht, die Sitzungen des Verordnetenkollegiums und des ständischen Ausschusses mit ähnlichen Darstellungen zu erfassen, wurde aus Kostengründen nicht realisiert.
Es ist nicht bekannt, ob der Autor der Vorlage eine (eigentlich nicht öffentliche) Landtagssitzung überhaupt besucht hatte. Der Versammlungsort, die Landstube des Grazer Landhauses in der Gestalt vor ihrer wenig später erfolgten Barockisierung, wurde von ihm jedenfalls durchaus realitätsnah erfasst. Die Verteilung der Sitzplätze unter einzelne Gruppen der steirischen Landstände entspricht ebenfalls den überlieferten Grundrissen. Trotz dieser Realitätsnähe ist die Landtagsszene freilich keine Momentaufnahme, sondern eine hochstilisierte Darstellung, deren endgültige Gestalt zwischen Graz und Augsburg monatelang diskutiert wurde. So musste der Kupferstecher an der bereits gefertigten Kupferplatte etwa die Prälaten und Landesamtsträger im Gesicht älter darstellen, der Landeshauptmann erhielt eine vornehmere Perücke und einer der acht ständischen Verordneten am linken Tisch wurde aus ästhetischen Gründen getilgt. Eine nachträgliche Vermehrung der Personen auf der geistlichen Bank vor den Fenstern entsprechend der Zahl der landtagsfähigen Prälaten ließ sich nicht mehr umsetzen.
Auch der Blick in die überlieferten Landtagsprotokolle weist auf den Grad der Idealisierung dieser Szene hin. Die übliche Zahl der am Landtag teilnehmenden Ständemitglieder schwankte in der Steiermark um 1730, als der Entwurf für den Kupferstich entstand, zwischen 25 und 40 Personen. Das entspricht ungefähr den 33 sitzend dargestellten Ständemitgliedern (abzüglich des am Direktorialtisch protokollierenden Obersekretärs sowie der übrigen drei Sekretäre, die neben dem Städtemarschall bei der Fensterbank sitzen). Überraschend hoch ist hingegen die Zahl der übrigen Ständemitglieder, die im Bild hinter und teilweise in den acht Rednerpulten stehend dargestellt und als „die übrige gesamte herren landstände, so keinen platz zu sitzen gehabt“, bezeichnet wurden: Es sind insgesamt 93 Figuren. Derartige Großversammlungen waren in der Grazer Landstube in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (zuletzt 1705) ausnahmsweise anlässlich gelegentlicher Kampfabstimmungen bei Wahlen ständischer Amtsträger anzutreffen. Um 1730 erschien dort jedoch bestenfalls die Hälfte der im Bild dargestellten 126 Ständepersonen. Die im Kupferstich dargestellte Menschenmenge ist somit vom Alltag der steierischen Ständeversammlungen zu jener Zeit weit entfernt.
Der ursprüngliche Zweck des Landtagsbildes, das auch im Heiligen Römischen Reich seinesgleichen sucht, war anscheinend die Veranschaulichung der gerade im steirischen Landtag besonders komplexen „Umfrage“. Die einzelnen Bänke votierten nämlich nicht nacheinander, sondern es alternierten jeweils zwei von insgesamt vier verschiedenen Sitzbänken. Daraus ergaben sich recht unterschiedliche Konstellationen, denn nur selten waren die Bänke zur Gänze besetzt, wie es der Kupferstich suggeriert. Die in Protokollen überlieferten Reihenfolgen der Stimmen sind somit ohne Vergegenwärtigung der räumlichen Ordnung des Landtags nicht nachvollziehbar.
Wer weiterlesen will: Petr Maťa, Der steirische Landtag in Raum und Bild um 1730. Symbolische Ordnung und visuelle Darstellung. Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark 104 (2013) 163–217.
Barbara Stollberg-Rilinger, Rituale des Konsenses? Ständische Partizipation im frühneuzeitlichen Europa. 4. Gerald Stourzh-Vorlesung zur Geschichte der Menschenrechte und der Demokratie 2012, online unter: https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/objects/o:397702/methods/bdef:Content/get.
Tim Neu/Michael Sikora/Thomas Weller (Hgg.), Zelebrieren und Verhandeln. Zur Praxis ständischer Institutionen im frühneuzeitlichen Europa (Münster 2009).
Petr Maťa ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung (Forschungsbereich Habsburgermonarchie) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Vor kurzem ist von ihm der gemeinsam mit Michael Hochedlinger und Thomas Winkelbauer herausgegebene erste Band der Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Frühen Neuzeit. Band 1: Hof und Dynastie, Kaiser und Reich, Zentralverwaltungen, Kriegswesen und landesfürstliches Finanzwesen. Wien 2019, erschienen.
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Michael Portmann (14. Oktober 2019). Eine Landtagsszene aus dem 18. Jahrhundert. Die Habsburgermonarchie. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pevm
Eine Antwort
[…] ständig auf Widerspruch gepolt oder doch Faktoren des Interessenausgleichs? Petr Mata auf dem Blog Habsburgermonarchie über „Eine Landtagsszene aus dem 18. […]