Von Herrschaft, Macht und Gerechtigkeit: Vuk Stefanović Karadžić an Miloš Obrenović (1832)
Michael Portmann

Im Sommer des Jahres 1832 erreichte den serbischen Fürsten Miloš Obrenović[1] ein Brief aus dem habsburgischen Semlin (Zemun).[2] Absender war der schon damals hoch angesehene serbische Philologe und Sprachreformer Vuk Stefanović Karadžić[3]. Der Inhalt des Schreibens hatte es in sich: Nachdem ein Sekretär die Zeilen Miloš vorgetragen hatte, soll dieser einen Wutausbruch bekommen und den Überbringer der Nachricht massiv bedroht haben. Gründe für Miloš‘ Rage gab es allemal, da Vuk Karadžić in seinem Brief kein Blatt vor den Mund genommen und den lese- und schreibunkundigen Fürsten auch persönlich angegriffen hatte.
Vuk Stefanović Karadžić kannte die politische Situation in Serbien[4] ausgezeichnet und war mit dem serbischen Knez (dt. Herrscher, Fürst) persönlich bekannt. Zum ersten Mal waren sich die beiden Männer bereits im Jahr 1820 begegnet. Zwischen Mai 1829 und August 1831 hatte sich Vuk Karadžić ständig abwechselnd in Kragujevac und Belgrad in Gesellschaft von Miloš Obrenović und dessen Gemahlin Ljubica (1788-1843) aufgehalten. Es ist in erster Linie dem Einfluss von Ljubica auf ihren Gatten zu verdanken, dass Vuk von Miloš auch finanziell unterstützt wurde. In den zwei Jahren am Hofe des Fürsten konnte Karadžić die autokratische, ja despotische Herrschaft seines Mäzen hautnah erleben. Das sehr ausführliche Schreiben von Vuk – wie er gerne genannt wird – bietet daher wertvolle Einblicke in das damals nach wie vor stark osmanisch geprägte Serbien und das problematische Herrschaftsverständnis von Miloš Obrenović. Es geht darin um grundlegende Aspekte von Staatlichkeit, Macht und Gerechtigkeit. In diesem Blog werde ich einige Zitate aus dem Brief wiedergeben und kontextualisieren. Ähnlichkeiten mit heutigen Staatsmännern sind rein zufällig…

„Heute gibt es in Serbien keine eigentliche Regierung, sondern Ihr allein seid die gesamte Regierung. Wenn Ihr in Kragujevac seid, ist dort die Regierung. Wenn Ihr in Požarevac seid, ist dort die Regierung. Wenn Ihr in Topčider seid, dann ist sie auch in Topčider; wenn Ihr auf der Reise seid, dann ist sie auch auf der Reise; und wenn Ihr morgen, Gott bewahre, sterben würdet (was eines Tages geschehen muss), dann würde auch die Regierung sterben.“[5] Der in Wien verstorbene Karadžić wirft grundlegende Fragen in Bezug auf die Machtkonzentration eines Einzelnen und das Verhältnis zwischen Herrschenden und Beherrschten auf. An Miloš schrieb er weiter: „Selbst die Verwaltung eines kleinen Dorfes wäre für eine Person schwer genug – geschweige denn die eines ganzen Landes und einer gesamten Nation. Vier Augen sehen mehr als zwei. Jeder Mensch, selbst der klügste und gebildetste Herrscher, bleibt ein Mensch, mit all seinen Schwächen und Leidenschaften. Ohne eine geordnete Verwaltung könnte er aus Wut oder anderen Emotionen jemandem Unrecht tun oder einer Person eine wichtige Aufgabe anvertrauen, die nicht für sie geeignet ist.“[6] Europa war damals noch weitgehend monarchisch verfasst und nur wenige Staaten verfügten über eine „Constitution“ – so die zeitgenössische Bezeichnung für Verfassung. Dennoch war es aufmerksamen Beobachtern wie Vuk klar, dass ein Einzelner nicht alleine über die Geschicke eines ganzen Landes bestimmen kann und soll. Daher prognostizierte Karadžić in seinem Schreiben: „Wenn sich die Dinge nicht ändern, wird sich das Volk erheben, wie es schon immer getan hat. Ein kluger Herrscher denkt nicht nur an seine eigene Macht, sondern auch an die Gerechtigkeit für sein Volk.“[7]Und er sollte Recht behalten: Im Januar 1835 erhoben sich – wie schon einige Male zuvor – im so genannten Miletina buna (Aufstand unter der Führung des Knezen Mileta Radojković) zahlreiche christliche Untertanen. Ihr Ziel war es, die despotische Alleinherrschaft von Miloš Obrenović zu beenden. Als unmittelbare Folge dieser Erhebung sah sich der Fürst gezwungen, am 15. Februar 1835 die erste moderne Verfassung Serbiens zuzulassen („Sretenjski ustav“). Sehr zum Gefallen von Miloš war die äusserst liberale Verfassung sowohl seinem Herrn – Sultan Mahmud II. (r. 1808-1839) in Istanbul – als auch Politikern und Diplomaten aus der Habsburgermonarchie und Russland ein Dorn im Auge. Prompt suspendierte Miloš die Verfassung nur gerade einen Monat nach Inkrafttreten und kehrte zur autokratischen Herrschaft zurück.

„Es ist wahr, was unsere Vorfahren sagten: ‚Niemand kann der ganzen Welt das Brot nach ihrem Geschmack backen.‘ [im Original: niko ne može celom svetu kolača namesiti] Doch mit der heutigen Herrschaft Eurer Hoheit kann man fast allgemein sagen, dass dort [in Serbien, Anm. Michael Portmann] niemand zufrieden ist.“[8] Der Schöpfer der serbokroatischen Rechtschreibung wies damit auf die unzähligen Missstände bei der Verwaltung des Landes und die daraus entstandene Unzufriedenheit der Serben mit ihrem „eigenen“ Herrscher hin. Karadžić ging noch einen Schritt weiter und war dezidiert der Ansicht, dass sowohl die christlichen Untertanen als auch die muslimisch-osmanischen Verwalter im Sandžak Smedervo heute schlechter dastünden als unter der Herrschaft der Osmanen: „Hier [in Belgrad, Anm. Michael Portmann] sagt man sogar, gewiss auf die Klagen der Belgrader Händler hin, dass die Belgrader unseres Glaubens unter keiner osmanischen Herrschaft so viel Unterdrückung erlebt hätten wie in der heutigen Zeit.“[9] Diese subjektive Einschätzung wird im Brief mit einigen Beispielen von der ungerechten und willkürlichen Herrschaft Miloš‘ untermauert. Damit kratzte Vuk an dem in den Nationalhistoriografien der postosmanischen Staaten nach wie vor stark strapazierten Topos der stets negativ konnotierten „Fremdherrschaft“: Die Machtverlagerung von („fremden“) muslimisch-osmanischen zu („eigenen“) christlich-serbischen Herrschern führte weder unmittelbar noch zwangsläufig zu einer Verbesserung des Alltags der christlichen, d.h. der „eigenen“ Untertanen im Sinne einer erträgliche(re)n Abgabenlast, weniger Willkür und mehr Rechtssicherheit. „Fremdherrschaft“ (das so genannte „türkische Joch“) dient in dieser Sichtweise lediglich als völkisch-nationalistischer Kampfbegriff und zu simple Erklärung für alles Übel in Serbien und der Serben. Hier gilt es mit den Worten von Holm Sundhaussen zu fragen, was denn „Fremdherrschaft“ in einer Zeit bedeutete, in der „[…] die Bevölkerungsmehrheit von jeder Teilhabe an der politischen Macht ausgeschlossen war, ganz egal, wer sich gerade an der Macht befand?“[10] „Fremdherrschaft“ im modernen nationalen Sinne und selbst in konfessioneller Hinsicht war im Zeitalter der Imperien in Europa eher die Regel, nicht die Ausnahme. Was für den gewöhnlichen Untertanen zählte, war das Ausmass der steuerlichen Belastungen und die Fähigkeit der Herrschenden, für (relative) Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

„Wenn Eure Hoheit also verhindern wollt, dass sich das Volk in Serbien erhebt, dann hilft es wenig, sich vor Schulen und Bildung zu fürchten. Vielmehr wäre es notwendig: erstens, jedem eine angemessene Rechtsordnung zu geben und das Land so zu organisieren, dass ein vernünftiger und ehrlicher Mensch mit klarem Verstand nichts Besseres wünschen könnte; und zweitens, sich so weit wie möglich darum zu bemühen, dass die Menschen wohlhabender werden.“ [11] Obwohl der Begriff „Rechtsstaatlichkeit“ in den 1830er Jahren in Europa noch nicht gefestigt war und eine moderne Gewaltenteilung im östlichen und südöstlichen Europa erst Jahrzehnte später verwirklicht werden sollte, sprach Vuk Karadžić in diesem Zitat und an anderen Stellen Bausteine dieses Fundaments eines funktionierenden demokratischen Staates an. Wie aus seinen Worten hervorgeht, war Vuk im Jahr 1820 eigens aus Wien wieder nach Serbien zurückgekehrt, um in erster Linie „Menschen für den Staatsdienst“ auszubilden. Er hatte Miloš vorgeschlagen, Volksschulen und Gymnasien zu gründen und die fähigsten Studierenden auf Staatskosten ins europäische Ausland zu schicken. Karadžić verwies auf den hohen Stellenwert, den er der Bildung im Allgemeinen und der Ausbildung von fähigen und zufriedenen Beamten im Besonderen beim Aufbau eines Staates und der Schaffung von Wohlstand beimaß. Seiner Ansicht nach würden „gebildete Menschen“ kaum Aufstände anzetteln, da diese die Notwendigkeit von gerechter (im Sinne von nachvollziehbarer) Autorität erkennen würden. Hingegen würden ärmere und weniger gebildete Menschen unter den Beherrschten viel eher zu radikalen Tendenzen neigen: „Wer nichts zu verlieren hat, hofft bei jeder Umwälzung und jedem Aufstand etwas zu gewinnen, während jemand, der etwas besitzt, sein Eigentum nicht ohne große Not aufs Spiel setzen möchte.“[12]
Insgesamt war die Kritik an Miloš Obrenović berechtigt. Auch andere Zeitgenossen hielten mit scharfen Worten an seiner Regentschaft und seinem Charakter nicht zurück. So schrieb beispielsweise Đorđe Protić (1793-1857), ein hochrangiger Politiker, Richter in Kragujevac und enger Vertrauter von Miloš Obrenović, dass sein Staat ein Ort sei, „wo der bloße Wille eines einzigen Menschen jederzeit Weiß zu Schwarz und Schwarz zu Weiß machen kann; wo nur dieser eine Mensch nach Belieben und Laune über alles bestimmt und über alles urteilt; wo die Beamten nicht wissen, was sie sind, noch wie weit ihre Macht und ihre Pflichten reichen; wo es keine Verfassung und keine Gesetze des Landes gibt.“[13] In den 25 Jahren seiner ersten Herrschaftszeit (1815-1839) liess Miloš rund 50 hochrangige serbische Würdenträger ermorden, die ihm nicht genehm waren oder von denen er sich in seiner Allmacht bedroht fühlte.[14] Umso mehr zeugt der Brief des serbischen Gelehrten Vuk Karadžić von dessen Mut, die aus seiner Sicht wahren, aber notwendigen Worte auszusprechen. Im Unterschied zu anderen Kritikern bezahlte Vuk für diese Kühnheit nicht mit seinem Leben, sondern musste lediglich eine öffentliche Schelte durch dafür eigens von Miloš ins habsburgische Semlin (Zemun) entsandte Männer über sich ergehen lassen.[15]
[1] Miloš Obrenović (1780-1860) war einer der Anführer im Zweiten Serbischen Aufstand (1815) gegen die Osmanen und seit 1815 bis zu seiner erzwungenen Abdankung als „Oberster Knez und Herrscher des serbischen Volkes“ (serb.: Vrhovni knjaz i pravitelje naroda serbskago) im Jahr 1839 der mit Abstand mächtigste und wohlhabendste Mann im osmanischen Serbien (Sandžak Smederevo).
[2] Dieser Brief ist mit ausführlichen Kommentaren zur Gänze abgedruckt in: Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923.
[3] Vuk Stefanović Karadžić (1784-1864) wurde in einem kleinen Dorf in der Nähe von Loznica (Osmanisches Reich/Sandžak Smederevo) geboren. Er brachte sich selbst das Lesen und Schreiben bei und fing schon früh an, Lieder, Erzählungen und Gedichte in seiner südslawischen Muttersprache zu sammeln. Nach der Niederschlagung des so genannten Ersten Serbischen Aufstandes begab er sich Ende 1813 nach Wien. Hier veröffentlichte er zahlreiche sprachwissenschaftliche Arbeiten (u.a. eine serbische Grammatik und ein serbisches Wörterbuch). Immer wieder kehrte Vuk in seine alte Heimat zurück, um sich vor allem im Bereich der Bildung beim Aufbau des jungen serbischen Staates einzubringen.
[4] Zur Zeit der Herrschaft von Miloš Obrenović ging aus dem Sandžak Smederevo das Fürstentum Serbien (Knjažestvo Srbija) hervor. Serbien blieb zwar bis zum Berliner Kongress 1878 de jure Teil des Osmanischen Reiches; spätestens aber mit dem Empfang eines Sultandekrets (Ferman) im Jahr 1829 lag die innere Verwaltung der Region – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in den Händen der christlich-serbischen Untertanen.
[5] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 23.
[6] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 26-27.
[7] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 23.
[8] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 9.
[9] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 12-13.
[10] Holm Sundhaussen, Geschichte Serbiens 19.-21. Jahrhundert. Wien / Köln / Weimar 2007, S. 35-36.
[11] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 41.
[12] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 41.
[13] Mirjana Marinković, Knez Miloš i njegovi savetnici i činovnici: Jedna politička i državotvorna generacija. Kako ograničiti vlast samodršca. In: Srpsko nasleđe. Istorijske sveske, broj 11 (November 1998), ohne Seitenzahlen.
[14] Mirjana Marinković, Knez Miloš i njegovi savetnici i činovnici: Jedna politička i državotvorna generacija. Kako ograničiti vlast samodršca. In: Srpsko nasleđe. Istorijske sveske, broj 11 (November 1988), ohne Seitenzahlen
[15] [15] Ljubodrag Stojanović (Hg.), Vuk Karadžić o unutrašnjoj politici Kneza Miloša. Njegovo pismo knezu od 12 apr. 1832. g., Beograd 1923, S. 52-53.
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Michael Portmann (19. Februar 2025). Von Herrschaft, Macht und Gerechtigkeit: Vuk Stefanović Karadžić an Miloš Obrenović (1832). Die Habsburgermonarchie. Abgerufen am 9. September 2026 von https://doi.org/10.58079/13cam
