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k. k. Arbeiterkammer? Neues Dokument zeigt, wie es fast dazu gekommen wäre

Dass die Republik Österreich bereits am 9. März 1920 das Gesetz zur Errichtung der Arbeiterkammern beschließen konnte, verdankte sie den Vorarbeiten der kaiserlich österreichischen Regierung: Ende 1918 hätte der k. k. Ministerrat fast die AK geschaffen.

Es war knapp einen Monat vor dem Amtsverzicht des Kaisers und der Ausrufung der Republik. Der Krieg war offensichtlich nicht mehr zu gewinnen, die Menschen hungerten, in Russland war Revolution, auch in Österreich folgte Streik auf Streik. Versuche, die Monarchie in einen multinationalen Staatenbund umzuwandeln, erschienen nicht mehr aussichtsreich, Ungarn forderte Gebiete, die bisher zu Österreich gehört hatten.

Der weltweit erste Sozialminister Viktor Mataja, Quelle: ONB/Wien Bildarchiv Pf 945:B

Ministerratsprotokolle, die vom IHB veröffentlicht wurden, zeigen, dass die österreichische Regierung 1918 fast die Arbeiterkammern eingeführt hätte. Denn in dieser Situation sah sich die kaiserlich österreichische Regierung zu weitreichenden Zugeständnissen gezwungen, um den »Führern der Sozialdemokraten … die Führung der breiten Schichten ihrer Parteiangehörigkeit [zu] erleichtern«, wie Sozialminister Viktor Mataja im Ministerrat vom 14. September 1918 sagte.

Der Minister hatte schon einen ausgearbeiteten vorläufigen Gesetzentwurf parat: die Errichtung von Arbeiterkammern, die auch ein Wahlrecht der arbeitenden Frauen vorsah. Doch die Regierung brachte ihn nicht mehr ins Parlament ein. War es die mangelnde Zeit oder war es der mangelnde Wille, sich endlich zu diesem Schritt aufzuraffen? Die Forderung nach Arbeiterkammern war ja ganz und gar nicht neu.

Langes Ringen

Im Gegenteil: Eine solche Institution war schon während der Revolution von 1848 in Wien gefordert worden. Auch wenn diese Initiative etwas im Nebel der Geschichte liegt und eine Frage historischer Interpretation bleibt, wie der Historiker Klaus-Dieter Mulley in einem wichtigen Aufsatz zur Geschichte der AK anlässlich deren 100-jährigen Jubiläums ausgeführt hat. Die Arbeiterkammer wurde damals jedenfalls nicht gegründet, stattdessen aber eine Institution für das damals aufstrebende Bürgertum: die Handels- und Gewerbekammern.

Der Sitz des cisleithanischen Ministerrates im Palais Modena in der Wiener Herrengasse (Foto Erwin Pendl um 1900), Quelle: ONB/Wien Bildarchiv EP 1519-C

Nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 war es, besonders während des repressiven Neoabsolutismus, fast zwanzig Jahre still um die Arbeiterkammernforderung. 1867 dann, nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich und der Einführung der cisleithanischen Dezemberverfassung, wurden aber auch die Bedingungen für das Einfordern von Rechten der Arbeitenden besser.

Bürgerliche Manöver…

Von nun an bewegte sich die Frage der Arbeiterkammern zwischen Forderungen nach einem Wahlrecht für alle, auch Arbeiterinnen und Arbeiter, und Forderungen nach einer Institution für Probleme der Arbeiterschaft.

Das Wahlrecht für Arbeiter wurde entweder in Form des allgemeinen Wahlrechts gefordert oder aber als beschränktes Wahlrecht durch Einführung einer zusätzlichen Kurie. An Institutionen für Probleme der Arbeiterschaft wurde entweder eine paritätische Schlichtungsorganisation vorgeschlagen (eine Arbeit-s-Kammer) oder eine Selbstverwaltung der Arbeitswelt gegenüber der Welt des Kapitals (eine Arbeit-er-Kammer).

…und sozialdemokratische Gegenmanöver

Die Sozialdemokraten (SDAP) wollten ein allgemeines Wahlrecht statt einer beschränkten Beteiligung, und wenn Arbeiterkammern, dann als Selbstverwaltungsinstitution mit gleichen Rechten wie die Handelskammern. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts aber stammten die Gesetzesinitiativen, die dazu ins Parlament gelangten, von bürgerlichen Parteien, den Liberalen und Konservativen, die einander bekämpften und abwechselnd 20 Jahre lang die politische Szene beherrschten. Logisch, da Arbeiter ja nicht wählen durften und die SDAP somit nicht im Parlament vertreten war.

1873 erschütterte der Börsenkrach die Wirtschaft und die soziale Frage erhielt nun die Aufmerksamkeit des Reichsrats (des kaiserlich österreichischen Parlaments), wo im Abgeordnetenhaus ein Ausschuss zur Arbeiterkammer-Frage eingerichtet wurde. Der Ausschuss schlug ein Selbstverwaltungsorgan vor, allerdings ohne politische Vertretung und ohne Wahlrecht – immerhin aber der erste Schritt in Richtung hin zu einem Arbeiterkammergesetz in Österreich.

1886 ‒ es regierten die Konservativen unter Eduard Taaffe ‒ wurden von liberaler Seite auch Arbeiterkammern vorgeschlagen, auf Antrag des deutschliberalen Ernst v. Plener. Diese Arbeiterkammern hätten neun Abgeordnete in das Abgeordnetenhaus wählen dürfen, beratenden Charakter gehabt sowie eine Funktion beim Erstellen von Statistiken über die Arbeitswelt; Gesetzesbegutachtungsfunktion jedoch nur auf Aufforderung der Regierung. Der Hintergedanke war, der Arbeiterbewegung die Spitze zu nehmen und sie so zu befrieden, während die Gewerkschaften zugleich durch den seit 1884 bestehenden Ausnahmezustand gesetzlich stark behindert waren. Das Gesetz blieb im Reichsrat hängen, die Sozialdemokratie lehnte es als durchschaubares Manöver ab, Viktor Adler bezeichnete es als »Scheininstitution« und als »Linsengericht«, mit dem die Arbeiter abgespeist werden sollten. Aber auch die Christlichsozialen kritisierten das Gesetzesvorhaben. Sie hatten Anfang der 90er Jahre die politische Bühne, auch in Konkurrenz zur SDAP, betreten und sprachen Kleinbürger und Handwerker an.

Abgeordnetenhaus des Reichsrates um 1893. Quelle: ÖNB, NL Redlich, f77 POR MAG

Schon Mitte der 80er Jahre hatten die Konservativen gehofft, diese kleinbürgerlichen Schichten für sich als Unterstützung gegen die Liberalen zu gewinnen, indem sie das Wahlrecht ausweiteten, und in den 90ern eine weitere, die 5. Wahlkurie anstrebten. Im Zuge dessen brachte 1893 die Regierung (noch immer Taaffe) Arbeiterkammern wieder aufs Tapet (Reform der Reichsratswahlordnung). Die Regierung stürzte über diese Reform, sie wurde erst drei Jahre später unter Ministerpräsident Badeni umgesetzt. Hier entstand nun eine 5. Wahlkurie, diesmal aber nicht als Arbeiterkurie, sondern als sogenannte allgemeine Kurie, gewählt nach dem allgemeinen Wahlrecht. Damit waren Arbeiterkammern für den ursprünglich von den Liberalen angestrebten Zweck der beschränkten parlamentarischen Vertretung nicht mehr notwendig.

Konservative Sozialreformer

Es gab weiterhin Überlegungen zu Arbeiterorganisationen als Unterstützungsorgan der Regierung. In den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts begann eine neue Initiative von konservativer sozialreformerischer Seite. Der ambitionierte Reichsratsabgeordnete Josef Maria Baernreither (verfassungstreuer Großgrundbesitz) hatte 1891 eine Institution angeregt, die dem Staat Informationen aus der Arbeitswelt für deren Verwaltung und für eine Sozialgesetzgebung zur Verfügung stellen sollte: eine staatliche Arbeitsstatistik.

Mithilfe des katholisch-konservativen Leiters der Handelsstatistik Viktor Mataja fand diese Institution zunächst die prinzipielle Zustimmung des Ministerrates und wurde 1898, verantwortlich war nun Baernreither als Handelsminister, als „Arbeitsstatistisches Amt im Handelsministerium“ errichtet.

1899 wurde bei diesem Amt unter dem Namen Arbeitsbeirat ein Kontaktgremium  »zur gedeihlichen Zusammenarbeit mit den Betrieben« eingerichtet. Dieser Arbeitsbeirat gilt als ein Vorläufer der Arbeiterkammern, obwohl er keinen Kontakt zu den Vertretungsorganisationen der Arbeiter:innen, den Gewerkschaften, hatte.

Hungerwinter 1918. Auf den abgeernteten Feldern in der Umgebung Wiens werden Überreste gesucht. Quelle: ONB Bildarchiv 00039467

Die Kriegsnot als Motor

Dieses System blieb lang unverändert bestehen. Doch während des Ersten Weltkriegs verschlechterten sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen massiv. Das brachte wieder Bewegung in die Frage, wie die Wahrnehmung der Interessen der Arbeiter institutionalisiert werden könnte. Steigende Arbeitsanforderungen und eine immer schlechter werdende Versorgungslage ließen ab Ende 1916 Streikwellen anschwellen, denen die Regierung nur mehr wenig entgegensetzen konnte. Nun musste sie der Arbeiterbewegung entgegenkommen ‒ doch so weit, auf die Forderung nach dem allgemeinen 8-Stundentag einzugehen, wollte man nicht gehen.

Am 18. Juli 1917 brachten die tschechischen sozialdemokratische Abgeordneten Winter, Němec, Aust und Genossen einen Antrag für Arbeiterkammern im Reichsrat ein, der das aktive und passive Wahlrecht »alle[r] Mitglieder ohne Rücksicht auf das Geschlecht« vorsah. Er blieb im Parlament hängen.

Die drei Angeordneten, die den Gesetzentwurf 1917 eingereicht haben: Ludvik Aust, František Nemec und Lev Winter (v.l.n.r). Quelle: wiki commons

Matajas Vorschlag mit sozialdemokratischem Rückhalt

Als Mitte September 1918 der Regierung Hussarek dann das Wasser nicht mehr nur bis zum Hals, sondern schon bis zu den Nasenlöchern stand, brachte Sozialminister Mataja den Vorschlag in den Ministerrat: Mataja setzte dabei auf reine Arbeiterkammern, kein Kontaktgremium zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr. Die Unternehmer seien strikt dagegen und würden sich mit Arbeiterkammern »abfinden«. Mataja schlug eine »Ankündigung des bezüglichen Gesetzentwurfes [in] einer Regierungserklärung“ vor. Handelsminister Wieser bat, bei einer Regierungsvorlage »mit möglichster Vorsicht vorzugehen und sich auf die Ankündigung einer Vorlage zu beschränken«. Eine Regierungserklärung erfolgte aber nicht.

Erst Mitte Oktober gab sich die Regierung Hussarek dann endlich einen Ruck. Am 19. Oktober 1918 beschloss sie, nun doch einen Gesetzentwurf zu Errichtung der Arbeiterkammern im Reichsrat einzubringen. Aber dazu kam es dann nicht mehr, das Ministerium trat am 27. Oktober zurück und machte der letzten kaiserlich österreichischen Regierung unter Ministerpräsident Lammasch Platz, die dann nur mehr den Untergang verwaltete. Parallel zu ihr nahm dann die deutschösterreichische Regierung unter Staatskanzler Karl Renner ihre Tätigkeit auf, die für die kommende Republik zuständig war. Man hatte zu lange gezögert.

Der Gesetzentwurf vom Oktober 1918 (Ausschnitt). Quelle: Österreichisches Staatsarchiv

Der Gesetzentwurf

Geblieben ist der Gesetzentwurf, der hier erstmals veröffentlicht wird. Er war dem späteren Arbeiterkammergesetz, das im Grunde bis heute gilt, sehr ähnlich, wies aber einige wichtige Unterschiede auf: So hätte der Staat nach dem Entwurf der kaiserlich österreichischen Regierung die Kosten der Errichtung der Kammern getragen, während sie nach dem Gesetz von 1920 nur vorgestreckt wurden. Das wäre wohl der bessere Deal gewesen; jedoch weiß niemand, wie das Gesetz nach einem Gang durch den Reichsrat ausgesehen hätte.

Die Arbeiterkammern wurden Anfang 1920 eingerichtet. Sie waren zur Hälfte durch die Arbeiter:innen selbst zu finanzieren. Dieses in der Monarchie sozusagen stiefmütterlich behandelte Projekt wurde von der Republik adoptiert und die Arbeiterkammer konnte kürzlich ihren 100. Geburtstag feiern.

Zentrale der österreichischen Arbeiterkammer heute, in Wien-Wieden. Quelle: wiki commons

Quellen online:

Die Ministerratsprotokolle sind online auf MRP.oeaw.ac.at verfügbar. Die Protokolle 1916 bis 1918 erscheinen demnächst (im Archiv sind sie aus konservatorischen Gründen gesperrt).

Wer auf dem neuesten Stand bleiben will, kann den Ministerratsprotokollen auf Mastodon folgen.

Es gibt sie auch im Druck in guten Bibliotheken.

Die Literatur zur Arbeiterkammer gibt es etwa in der schönen Bibliothek der Arbeiterkammer in Wien.

Die Gesetzgebung findet sich online auf ALEX.

Debatten dazu im Reichsrat sind auf ALEX Stenographische Protokolle zu finden.

Berichterstattung in der Presse findet sich in ANNO.

Weiterführende Literatur (Suchmaschine hier):

  • Mayer-Maly Theo, Die Entstehung des Zusammenwirkens von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in arbeitsrechtlichen Gremien. In: Gerald Stourzh – Margarete Grandner (Hg.), Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft (= Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 13, München 1986) 265–277.
  • Mulley Klaus-Dieter, Zur Vor- und Gründungsgeschichte der Arbeiterkammer. In: Das Recht der Arbeit 386 (2020) 64–71.
  • Pellar Brigitte, „Arbeitsstatistik“, soziale Verwaltung und Sozialpolitik in den letzten zwei Jahrzehnten der Habsburgermonarchie. Das arbeitsstatistische Amt im k. k. Handelsministerium und sein „ständiger Arbeitsbeirat“. In: Gerald Stourzh – Margarete Grandner (Hg.), Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft (= Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 13, München 1986) 153–190.
  • Sinowatz Lisa, Der neue Mensch. Das Kind in austromarxistischen Inszenierungen (Univ. Dipl.-Arb., Wien 2012).
  • Stourzh Gerald – Grandner Margarete (Hg.), Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft (= Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 13, München 1986).
  • Ucakar Karl, Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik 24, Wien 1985).

Diese Literaturliste in der Zotero-Datenbank der Ministerratsprotokolle.

Wladimir Fischer-Nebmaier und Anatol Schmied-Kowarzik sind wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsbereich Digitale Historiographie und Editionen am IHB.

Wladimir Fischer-Nebmaier und Anatol Schmied-Kowarzik
Wladimir Fischer-Nebmaier und Anatol Schmied-Kowarzik
Wladimir Fischer-Nebmaier ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Bandherausgeber bei der Edition der Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848−1918 (insbesondere deren digitale Edition)… Weiterlesen

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Wladimir Fischer-Nebmaier und Anatol Schmied-Kowarzik (9. Oktober 2024). k. k. Arbeiterkammer? Neues Dokument zeigt, wie es fast dazu gekommen wäre. Die Habsburgermonarchie. Abgerufen am 12. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/12fzw


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